Lesen — Literatur — Literacy

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Häufig gestellte Fragen zur Lese- und Literaturpädagogik

Die Weiterbildung schließt mit einer Facharbeit über ein Praxisprojekt sowie dem bestandenen Abschlusskolloquium innerhalb von zwei bis maximal fünf Jahren nach Beginn des ersten Weiterbildungsmoduls mit der beruflichen Zusatzbezeichnung Lese- und Literaturpädagoge/Lese- und Literaturpädagogin ab

Das Abschlusskolloquium dient der Reflexion der Facharbeit (–> Facharbeit) und soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, sich mit Ihrem Praxisprojekt (–> Praxisprojekt) auseinander zu setzen und sich kritischen Rückfragen zu stellen. Es gliedert sich in 15 Minuten Präsentation, 15 Minuten Fragen und weiteren 15 Minuten Beratungszeit inklusive Bekanntgabe der Entscheidung der Prüfungskommission. Sie haben – in Abstimmung mit dem Bundesverband Leseförderung und Ihrer Schwerpunktinstitution – die Wahl, ob das Kolloquium als Einzelprüfung oder als Gruppenkolloquium stattfinden soll. Im Fall eines Gruppenkolloquiums setzen wir voraus, dass sich alle Prüflinge kennen, einverstanden sind, sich als Gruppe anmelden und die maximale Anzahl von fünf Prüflingen nicht überschritten wird.

Der Verzicht auf die Teilnahme am Abschlusskolloquium beinhaltet den Verzicht auf die Führung der beruflichen Zusatzbezeichnung Lese- und Literaturpädagoge/Lese- und Literaturpädagogin.

Die Seminare werden von den Partnerinstituten des BVL angeboten und finden auch dort statt. Eine Übersicht aller Institute finden Sie auf unserer Homepage unter Lese- und Literaturpädagogik / Institutionen. Bei der Auswahl der Institution/der Institutionen besitzen Sie Wahlfreiheit. Einige Institutionen bevorzugen Teilnehmer*innen aus dem jeweiligen Bundesland.

Durch den direkten Kontakt mit der Institution/den Institutionen erhalten Sie Detailinformationen über die jeweiligen Seminare.

Weiterbildungen sind in Deutschland nicht staatlich anerkannt. Sie erweitern theoretische und praktische Kenntnisse über die spezifischen Kenntnisse der ersten Bildungsphase hinaus.

Nein, die Anmeldung zu den Seminaren erfolgt ausschließlich bei den Partnerinstituten.

Die Weiterbildung kann jederzeit durch Belegung eines Seminars bei einem unserer Partnerinstitute begonnen werden. Das Datum des ersten Seminars markiert den Beginn des Weiterbildungszeitraumes.

Feste Kurse (z.B. AIM, Bücherpiraten Lübeck, InFobis Berlin) gestatten keinen flexiblen Beginn der Weiterbildung.

Die Weiterbildung dauert zwei Jahre. Die Dauer kann um ein Jahr auf drei Jahre verlängert werden.
Die Verlängerung wird mit der Registrierung (–> Registrierungsantrag) beim BVL beantragt.

Das Exposé muss spätestens sechs Monate vor Abgabe der Facharbeit (–> Facharbeit) eingereicht werden. Nach der Prüfung des Dokumentes erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung.

Bei nicht fristgerechter Einreichung verschiebt sich Ihre Teilnahme am Abschlusskolloquium (–> Abschlusskolloquium) automatisch auf den nächsten freien Termin.

Den Leitfaden zur Erstellung eines Exposés finden Sie auf der Homepage.

 

Die Facharbeit stellt einen Teil der Abschlussprüfung zur Erlangung der beruflichen Zusatzbezeichnung Lese- und Literaturpädagoge/Lese- und Literaturpädagogin dar. In der Facharbeit setzen Sie sich mit Ihrer Rolle als angehende/r Lese- und Literaturpädagoge/-in auseinander, indem Sie ein selbst konzipiertes und durchgeführtes Praxisprojekt (–> Praxisprojekt) reflektieren.

Den Leitfaden zur Erstellung der Facharbeit finden Sie auf der Homepage.

Die Facharbeit wird nach der schriftlichen Einschätzung des Exposés (–> Exposé) von Ihnen geschrieben und muss dem BVL spätestens acht Wochen vor dem Termin des Abschlusskolloquiums (–> Abschlusskolloquium) vorgelegt werden.

Bei nicht fristgerechter Einreichung verschiebt sich Ihre Teilnahme am Kolloquium automatisch auf den nächsten freien Termin.

Es gilt das Datum des errechneten Abgabetermins, z.B. 19.05.2016, 23:59 Uhr MEZ.

Den Leitfaden zur Erstellung der Facharbeit finden Sie auf der Homepage.

Nein, die Erstellung der Facharbeit ist Bestandteil des Kolloquiums (–> Abschlusskolloquium) und kann nicht als Nachweis für Praxisstunden (–> Praxisstunden) herangezogen werden.

 

Die Rahmenvorgaben der Weiterbildung entsprechen den Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG, Kapitel 2: Berufliche Fortbildung), wodurch die Grundlagen für möglichen Bildungsurlaub, Freistellung durch den Arbeitgeber sowie Kostenabrechnung gegeben sind.

Lese- und Literaturpädagog*innen arbeiten meist freiberuflich. Sie erarbeiten ihre Konzepte, bevor sie sie durchführen können, sie bereiten Angebote konkret vor und reflektierend nach. Sie verbessern laufend. Für diese Arbeit empfehlen wir bei Einzelaufträgen einen Stundensatz von 60 bis 80 Euro. Regelmäßige Angebote für dieselbe Institution erfordern womöglich Flexibilität nach unten.

Qualitätsvolle Praxis beinhaltet die sorgfältige Vor- und Nachbereitung literaturpädagogischen Handelns. Diese Zeit, die mit 133 UE als Praxisstunden anerkannt und rechnerisch aufgezeigt werden müssen, wird Konzeptionszeit genannt.

Die Teilnehmergebühren variieren. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei dem Institut/den Institutionen Ihrer Wahl.

Der BVL erhebt die Gebühren des Registrierungsantrages (–> Registrierungsantrag), des Prüfungsvorbereitungstages (–> Prüfungsvorbereitungstag) und des Abschlusskolloquiums (–> Abschlusskolloquium). Es gilt die zu diesem Zeitpunkt gültige Gebührenordnung.

Die 400 Unterrichtseinheiten (UE) Praxisstunden dienen dem Transfer der theoretisch erworbenen fachlichen und methodischen Kenntnisse in die Praxis. Sie werden parallel zum theoretischen Teil der Weiterbildung absolviert und reflektiert. Die Praxisstunden finden in einem der Zielgruppe oder dem Thema entsprechenden Umfeld (z.B. Bücherei, Kita, Schule, Jugend- oder Familienzentren) statt. 133 UE Praxisstunden werden als Konzeptionsstunden (–> Konzeptionszeit) anerkannt.

Von den verbleibenden 267 UE muss mindestens im Umfang von einem Drittel mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit Multiplikatoren oder anderen Zielgruppen mit Kinder- und Jugendliteratur zu arbeiten. Im Mittelpunkt steht damit immer Kinder- und Jugendliteratur, aber nicht zwingend Kinder- und Jugendliche.

Die Dokumentation des Angebotes beinhaltet neben Datum und Umfang in UE:

– Definition des Teilnehmerkreises
– Inhalt und Methode des Angebots in Terminologie der Literaturpädagogik
– Bücher mit Titelangaben (Autor, Titel, Erscheinungsjahr, Verlag)

Zur Bestätigung Ihrer Praxisstunden durch die Institution, in der Sie Ihre Angebote durchführen, sowie deren Einschätzung Ihrer literaturpädagogischen Arbeit, verwenden Sie den Praxisbogen (als Vorlage auf der Homepage hinterlegt).

Die Stunden, die im Rahmen des Fachprojektes/Abschlussprojektes praktisch absolviert werden, können als Praxisstunden berücksichtigt werden.

 

Der Prüfungsvorbereitungstag informiert über den Ablauf des Abschlusskolloquiums (–> Abschlusskolloquium). In einem „Probe-Kolloquium“ referieren Sie zehn Minuten über ein frei gewähltes Projekt Ihrer literaturpädagogischen Praxis, bevor Sie sich den Fragen der anwesenden Mitglieder der Prüfungskommission sowie der anderen Teilnehmer/innen des Prüfungsvorbereitungstages stellen. Idealerweise wählen Sie hierfür das Projekt, worüber Sie Ihre Facharbeit schreiben. Im Anschluss finden individuelle Beratungsgespräche statt.

Ihre Registrierung dient dem BVL zur Orientierung, wann wo wie viele Teilnehmer/-innen den Abschluss der Weiterbildung Lese- und Literaturpädagogik planen. Liegen dem Verband darüber Kenntnisse vor, können die Termine der Abschlusskolloquien (–> Abschlusskolloquium) besser koordiniert werden.

Der Verband empfiehlt die Registrierung spätestens ein Jahr vor dem geplanten Abschluss.

Für Ihre weitere Planung erhalten Sie nach Ihrer Registrierung eine Rückmeldung des Prüfungsausschusses über die Anerkennung Ihrer bisher absolvierten Praxisstunden (–> Praxisstunden).

Die Vorlage des Registrierungsantrages finden Sie auf der Homepage.

Der theoretische Teil der Weiterbildung umfasst 600 Unterrichtseinheiten (UE). Er gliedert sich in 356 UE Präsenzzeit anhand des Curriculums Lese- und Literaturpädagogik sowie in 244 UE Selbststudienzeit. Selbststudienzeit dient der Vor- und Nachbereitung der Präsenzzeit, der Lektüre oder dem Besuch weiterer Seminare/Zusatzmodule.

Eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium, i.d.R. in pädagogischen Feldern, Bibliothek oder Buchhandlung, sind Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung.

Berufliche oder ehrenamtliche Quereinsteiger/innen, die bereits über langjährige, praktische Erfahrung im Bereich Leseförderung verfügen, sind ebenso willkommen.

Das Curriculum Lese- und Literaturpädagogik umfasst insgesamt 356 Unterrichtseinheiten (UE), gegliedert in die Fachbereiche:

Pädagogik und Entwicklungspsychologie; Kinder- und Jugendliteratur; Planung, Organisation, Public Relations und Management; Erzählen, Vorlesen und Schreiben; Literacy und Lesedidaktik.

Jedem Fachbereich sind thematische Module zugeordnet. Die Seminare der Weiterbildungsinstitute orientieren sich an den Modulthemen und bilden sie in einer Vielfalt ab.

Nachweisbare, berufliche Vorkenntnisse werden auf Anfrage berücksichtigt und können die Gesamtanzahl der erforderlichen UE um max. 32 UE reduzieren.

Der Verband fördert den Meinungs- und Erfahrungsaustausch aller, die sich im Bereich Leseförderung engagieren. In wechselseitigem Dialog können Erkenntnisse und Wissen die professionelle Leseförderung nachhaltig positiv beeinflussen.

Seinen Mitgliedern bietet der BVL fachliche Begleitung und Teilnahme an Tagungen, Weiterbildungen und Messen an.

Die Verwendung des Logos „Mitglied im Bundesverband Leseförderung“ signalisiert die Zugehörigkeit zu einem professionellen Netzwerk und unterstützt Ihre Arbeit werbewirksam. Satzung und Mitgliedsantrag des BVL sind auf der Homepage hinterlegt.

Die Facharbeit (–> Facharbeit) ist die Voraussetzung zur Teilnahme am Abschlusskolloquium Lese- und Literaturpädagogik.

Im 45-minütigen Kolloquium (–> Abschlusskolloquium) wird das Praxisprojekt, welches der Facharbeit zugrunde liegt, reflektiert vorgestellt und kritisch hinterfragt.

Aufgrund von Nachweisen aus Berufs-, Studien- und Weiterbildungsabschlüssen kann eine Anzahl von 32 UE nach Prüfung des Qualitätsbeirates erlassen werden.

Ab dem Beginn (–> Beginn) der Weiterbildung können Praxisstunden (–> Praxisstunden) durchgeführt und dokumentiert werden. Zuvor erworbene Praxis wird nicht anerkannt.