Häufig gestellte Fragen zur Lese- und Literaturpädagogik
Die Weiterbildung endet mit einer schriftlichen Facharbeit zu einem selbst konzipierten und durchgeführten Praxisprojekt sowie einem mündlichen Kolloquium. Beide Prüfungsleistungen müssen innerhalb von zwei bis maximal fünf Jahren nach Beginn des ersten Weiterbildungsmoduls erbracht werden.
Mit dem erfolgreichen Bestehen des Kolloquiums ist die Weiterbildung abgeschlossen und die berufliche Zusatzbezeichnung Lese- und Literaturpädagoge / Lese- und Literaturpädagogin (BVL) darf offiziell geführt werden.
Wiederkehrende Abkürzungen sind:
BVL = Bundesverband Leseförderung
KJL = Kinder- und Jugendliteratur
LLP = Lese- und Literaturpädagogik
QB = Qualitätsbeirat (des Bundesverbands Leseförderung)
UE = Unterrichtseinheit
Die Seminare werden von den Partnerinstitutionen oder zertifizierten Dozent:innen des BVL angeboten und von diesen online oder in Präsenz durchgeführt.
Eine Übersicht aller Anbietenden ist auf unserer Homepage unter Lese- und Literaturpädagogik / Anbietende zu finden.
Bei der Auswahl der Institutionen besteht Wahlfreiheit, solange der vorgegebene Umfang der einzelnen Weiterbildungsbereiche des Curriculums insgesamt eingehalten wird.
Die Weiterbildung Lese- und Literaturpädagogik ist nicht staatlich anerkannt.
Sie erweitert und vertieft theoretische und praktische Kompetenzen in der Lese- und Literaturförderung über die erste Bildungsphase hinaus auf der Grundlage eines verbindlichen Kompetenzrahmens. Der Kompetenzrahmen Lese- und Literaturpädagogik definiert klare Zugangsvoraussetzungen sowie personale, soziale, methodische und fachliche Kompetenzen, die im Verlauf der Weiterbildung systematisch aufgebaut werden.
Die erworbenen fachlichen Kompetenzen entsprechen Stufe 7 des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) für lebenslanges Lernen.
Die Qualität der Weiterbildung zeigt sich insbesondere durch:
- klar definierte Zugangsvoraussetzungen und Kompetenzstufen,
- die kontinuierliche Entwicklung personaler, sozialer, methodischer und fachlicher Kompetenzen,
- die verpflichtende Präsentation und Reflexion der erworbenen Kompetenzen im Rahmen eines Abschlusskolloquiums,
- die Ausrichtung auf professionelles, reflektiertes Handeln in unterschiedlichen pädagogischen Praxisfeldern sowie
- die Erwartung einer fortdauernden Bereitschaft zu lebenslangem Lernen über den Abschluss hinaus.
Eine formlose Anmeldung per Mail an weiterbildung@bundesverband-lesefoerderung.de wird empfohlen.
Auf diese Weise behalten wir den Überblick über die Teilnehmenden, können gezielt informieren und ein erstes Beratungsgespräch anbieten.
Die Weiterbildung ist flexibel und kann jederzeit durch die Teilnahme an einem Seminar (online oder in Präsenz) bei einer unserer anbietenden Institutionen begonnen werden.
Das Datum des ersten Seminars bestimmt den offiziellen Beginn der Weiterbildung.
Für einen gut informierten Start wird die Teilnahme an dem kostenfreien Seminar „LLP – das 1×1 der Weiterbildung“ empfohlen. In diesem werden Umfang, Aufbau und Ablauf der Weiterbildung, das erforderliche Vorgehen sowie alle wichtigen Dokumente und Nachweise verständlich erklärt.
Das regelmäßig angebotene Seminar erleichtert den Einstieg und schafft Planungssicherheit. Die Termine sind unter Aktuelles / Termine hinterlegt.
Das Curriculum gliedert sich in fünf Fachbereiche:
1 Pädagogik und Entwicklungspsychologie
2 Kinder- und Jugendliteratur
3 Planung, Organisation, Public Relations und Management
4 Erzählen, Vorlesen und Schreiben
5 Literacy und Lesedidaktik
Jedem Fachbereich sind thematische Module zugeordnet. Um das Curriculum der Weiterbildung vollständig abzudecken, müssen diese Module in vorgegebenem Umfang belegt werden.
Umfang und Inhalte des Curriculums sind unter Fortbildungen / Curriculum einsehbar.
Die Weiterbildung dauert zwei Jahre. Eine Verlängerung auf maximal fünf Jahre ist möglich und kann formlos beim BVL beantragt werden.
Das Exposé ist ein wichtiger Zwischenschritt vor der Facharbeit und gilt als „Planungspapier“. Es skizziert den Ausblick auf ein selbst konzipiertes lese- und literaturpädagogisches Praxisprojekt, das anschließend in der Facharbeit ausführlich beschrieben und reflektiert wird.
Das Exposé muss spätestens sechs Monate vor Abgabe der Facharbeit eingereicht werden. Nach Prüfung des Dokumentes erfolgt eine schriftliche Rückmeldung durch die Mentorin oder den Mentor.
Bei nicht fristgerechter Einreichung verschiebt sich die Teilnahme am Abschlusskolloquium automatisch auf den nächsten verfügbaren Termin.
Ein Leitfaden zur Erstellung eines Exposés kann unter Service / Dokumente / Downloads zur Weiterbildung heruntergeladen werden.
In der Facharbeit werden die eigene lese- und literaturpädagogische Rolle und Haltung reflektiert, indem ein selbst konzipiertes und durchgeführtes Praxisprojekt dokumentiert und ausgewertet wird.
Sie wird nach der schriftlichen Einschätzung des Exposés erstellt und muss dem BVL spätestens acht Wochen vor dem Termin des Abschlusskolloquiums vorgelegt werden.
Bei nicht fristgerechter Einreichung verschiebt sich die Teilnahme am Kolloquium automatisch auf den nächsten verfügbaren Termin.
Die Facharbeit macht 50 % der Abschlussprüfung zur Erlangung der beruflichen Zusatzbezeichnung Lese- und Literaturpädagoge / Lese- und Literaturpädagogin (BVL) aus.
Ein Leitfaden zur Erstellung der Facharbeit kann unter Service / Dokumente / Downloads zur Weiterbildung heruntergeladen werden.
Die Rahmenvorgaben der Weiterbildung entsprechen den Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG, Kapitel 2: Berufliche Fortbildung), wodurch die Voraussetzungen für Bildungsurlaub oder eine Freistellung durch den Arbeitgeber erfüllt sind.
Darüber hinaus kann die Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden, zum Beispiel als vorweggenommene Betriebsausgabe bei einer geplanten Gründung oder Freiberuflichkeit.
Bei der Planung des lese- und literaturpädagogischen Weiterbildungsabschlusses gelten sowohl verbindliche Fristen als auch zeitliche Empfehlungen zur Orientierung.
Anmeldung:
Eine formlose Anmeldung beim BVL zu Beginn der Weiterbildung wird empfohlen.
Registrierung:
Die Registrierung ist verpflichtend. Sie sollte erfolgen, sobald ca. 50 % der erforderlichen Praxis- und Weiterbildungsstunden absolviert wurden.
Sie muss in jedem Fall vor dem Einreichen des Exposés abgeschlossen sein; eine gleichzeitige Einreichung ist ausgeschlossen.
Exposé (verbindliche Abgabefrist):
Sechs Monate vor Abgabe der Facharbeit, bzw. 8 Monate vor dem geplanten Kolloquium.
Facharbeit (verbindliche Abgabefrist):
Acht Wochen vor dem geplanten Kolloquium.
Das abschließende Kolloquium umfasst eine 15-minütige Präsentation des Praxisprojekts aus der Facharbeit sowie eine 15-minütige Fragerunde durch die Prüfungskommission.
Der vorrangige Zweck des Kolloquiums ist die Reflexion des präsentierten Praxisprojekts. Zusätzlich können ergänzende Transferfragen zu weiteren lese- und literaturpädagogischen Themen oder Zielgruppen gestellt werden.
Anschließend folgen 15 Minuten Beratungszeit der Prüfungskommission inklusive Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Das Kolloquium stellt 50 % der Abschlussprüfung zur Erlangung der beruflichen Zusatzbezeichnung Lese- und Literaturpädagoge / Lese- und Literaturpädagogin (BVL) dar.
Ein Verzicht auf die Teilnahme bedeutet zugleich den Verzicht auf das Führen der beruflichen Zusatzbezeichnung Lese- und Literaturpädagoge / Lese- und Literaturpädagogin (BVL).
Die Kolloquiums-Vorbereitung dient als Probelauf für das Kolloquium und umfasst – wie das eigentliche Kolloquium – eine 15-minütige Präsentation des Abschlussprojekts.
Im Anschluss erhalten die Teilnehmenden Feedback sowie hilfreiche Hinweise zu Projekt und Facharbeit, um Stärken zu bestätigen und mögliche Optimierungen aufzuzeigen. So können sich die Teilnehmenden gezielt und gut vorbereitet auf das Abschlusskolloquium einstellen.
Die Kolloquiumsvorbereitung kann auf Anfrage beim BVL kostenpflichtig gebucht werden. Es gilt die zum Zeitpunkt der Registrierung gültige Prüfungs- und Gebührenordnung. Diese kann unter Service / Dokumente / Downloads zur Weiterbildung heruntergeladen werden.
Qualitativ hochwertige Praxis erfordert sorgfältige Vor- und Nachbereitung. Die dafür aufgewendeten Zeiten werden als Konzeptionsstunden bezeichnet und mit maximal 133 Unterrichtseinheiten (UE) angerechnet.
Konzeptionszeit ist die „Planungszeit“ am Schreibtisch. Sie umfasst neben der Konzeption lese- und literaturpädagogischer Angebote auch das Verfassen von Rezensionen oder Fachartikeln und wird im Rahmen der Praxisstunden dokumentiert.
Die Teilnahmegebühren variieren.
Sie richten sich nach der jeweiligen Institution und können dort erfragt werden.
Der BVL erhebt folgende Gebühren (Stand Januar 2026):
- Registrierung: 150 €
- Kolloquiumsvorbereitung: 100 €
- Kolloquium: 100 €
Es gilt die zum Zeitpunkt der Registrierung gültige Prüfungs- und Gebührenordnung. Diese kann unter Service / Dokumente / Downloads zur Weiterbildung heruntergeladen werden.
Mit der Registrierung startet das Mentoringprogramm des BVL: Ein Mitglied des Qualitätsbeirates begleitet die Teilnehmenden unterstützend und beratend bis zum Kolloquium.
Der zuständige Mentor bzw. die Mentorin wird mit der Registrierungsbestätigung bekannt gegeben.
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 400 UE Praxisstunden. Sie dienen dem Transfer der theoretisch erworbenen fachlichen und methodischen Kenntnisse in die Praxis.
Praxisstunden können ab Beginn der Weiterbildung absolviert werden. Sie finden parallel zum theoretischen Teil der Weiterbildung statt und müssen sorgfältig dokumentiert und reflektiert werden.
Die Praxisstunden gliedern sich in 267 UE literaturpädagogisches Handeln (Praxis) und 133 UE literaturpädagogisches Planen (Konzeptionsstunden).
Von den 267 UE Praxis müssen mindestens ein Drittel mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden. Darüber hinaus ist die Arbeit mit Multiplikator:innen oder anderen Zielgruppen möglich.
Im Mittelpunkt steht dabei stets Kinder- und Jugendliteratur, jedoch nicht zwingend die direkte Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen.
Praxisstunden finden in einem der Zielgruppe oder dem Thema entsprechenden Umfeld statt, z.B. in Büchereien, Kitas, Schulen oder anderen Bildungs-, Freizeit- oder Kultureinrichtungen.
Die Praxisstunden müssen über die Excel-Tabelle Praxisstundennachweis_Excel sorgfältig und kalendergenau dokumentiert werden; für jedes Kalenderjahr ist ein eigenes Tabellenblatt zu verwenden. Die Datei ist vorformatiert und kann direkt zur Erfassung der erfolgten Praxiseinheiten verwendet werden. Sie ermöglicht den Überblick über Zielgruppen- und Methodenvielfalt der eigenen Praxis.
Als Nachweis und zur Reflexion der Praxisstunden muss der Praxisbogen verwendet werden. Darin wird das Projekt knapp skizziert, reflektiert und von einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner der durchführenden Institution unterschrieben. Der Praxisbogen liegt als interaktives PDF vor und kann digital ausgefüllt werden.
Excel-Tabelle und Praxisbogen können unter Service / Dokumente / Downloads zur Weiterbildung heruntergeladen werden.
Praktische Stunden, die im Rahmen des Abschlussprojektes für die Facharbeit anfallen, werden vollständig auf die Praxisstunden angerechnet.
Praxisstunden, die vor dem Besuch des ersten Weiterbildungsangebots absolviert wurden, können nicht berücksichtigt werden.
Der Qualitätsbeirat (QB) des Bundesverbands Leseförderung sichert die Qualität der Weiterbildung Lese- und Literaturpädagogik (BVL), prüft die Inhalte der Angebote der Partnerinstitutionen und BVL-zertifizierten Dozent:innen und berät zur Umsetzung des Curriculums.
Die Mitglieder begleiten die Teilnehmenden der Weiterbildung durch Mentoring, bewerten Unterlagen (Anerkennung von Vorbildung, Registrierungsantrag, Exposé, Facharbeit) und sind prüfungsberechtigt für das Abschlusskolloquium.
Die Registrierung dient dem BVL als Orientierungshilfe, um einschätzen zu können, wann und in welchem Umfang Teilnehmende den Abschluss der Weiterbildung Lese- und Literaturpädagogik planen.
Dadurch können die Termine der Abschlusskolloquien bedarfsgerecht koordiniert werden.
Die Registrierung ist verpflichtend.
Sie sollte erfolgen, sobald etwa 50 % der Praxis- und Weiterbildungsstunden absolviert sind.
Sie muss in jedem Fall vor dem Einreichen des Exposés abgeschlossen sein; eine gleichzeitige Einreichung ist ausgeschlossen.
Nach der Registrierung erhalten die Teilnehmenden eine Rückmeldung des Prüfungsausschusses zu Umfang und methodischer Vielfalt der bisher dokumentierten Praxis- und Weiterbildungsstunden sowie zum geplanten Thema der Facharbeit.
Gleichzeitig beginnt das Mentoringprogramm des Bundesverbands:
Registrierten Teilnehmenden wird eine Mentorin oder ein Mentor zur Seite gestellt, die bzw. der den weiteren Verlauf der Weiterbildung unterstützend und beratend begleitet.
Der Registrierungsantrag und ein Leitfaden zur Registrierung können unter Service / Dokumente / Downloads zur Weiterbildung heruntergeladen werden.
Der Antrag liegt als interaktives PDF vor und kann digital ausgefüllt werden.
Mit der Registrierung wird eine Gebühr erhoben.
Es gilt die zum Zeitpunkt der Registrierung gültige Prüfungs- und Gebührenordnung. Diese ist unter Service / Dokumente / Downloads zur Weiterbildung zu finden.
Der theoretische Teil der Weiterbildung umfasst 600 Unterrichtseinheiten (UE). Er gliedert sich in 356 UE Präsenzzeit gemäß des Curriculums Lese- und Literaturpädagogik (BVL) sowie in 244 UE Selbststudienzeit.
Selbststudienzeit dient der Vor- und Nachbereitung der Präsenz- und Onlineveranstaltungen, der vertiefenden Recherche und Lektüre sowie dem Besuch weiterer Seminare oder Zusatzmodule. Sie kann über den Weiterbildungsnachweis_Excel dokumentiert werden, muss aber nicht belegt werden.
Der Weiterbildungsnachweis kann unter Service / Dokumente / Downloads zur Weiterbildung heruntergeladen werden.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium sind Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung.
Darüber hinaus wird ein großes Interesse an Kinder- und Jugendliteratur, Literaturvermittlung sowie Sprach- und Leseförderung erwartet: Der Kompetenzrahmen Lese- und Literaturpädagogik BVL definiert klare Zugangsvoraussetzungen sowie personale, soziale, methodische und fachliche Kompetenzen, die im Verlauf der Weiterbildung systematisch aufgebaut werden.
Der Umfang der Weiterbildung Lese- und Literaturpädagogik beträgt insgesamt 600 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (UE). Davon entfallen 356 UE auf Präsenz- und Onlineunterricht sowie 244 UE auf Selbststudienzeit.
Von den 356 UE Präsenz- und Onlineunterricht dürfen maximal ein Drittel (119 UE) online und sollen mindestens zwei Drittel (237 UE) in Präsenz besucht werden.
Die Unterrichtseinheiten sind in einem fest zugewiesenen Umfang auf die unterschiedlichen Module und Bausteine des Curriculums des BVL verteilt.
Selbststudienzeit dient der Vor- und Nachbereitung der Präsenz- und Onlineveranstaltungen, der vertiefenden Lektüre sowie dem Besuch weiterer Seminare oder Zusatzmodule.
Nachweisbare, berufliche Vorkenntnisse können auf Anfrage berücksichtigt werden und die Gesamtanzahl der erforderlichen UE nach Prüfung durch den Qualitätsbeirat des BVL um maximal 32 UE reduzieren
Ergänzend umfasst die Weiterbildung zusätzlich 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (UE) Praxisstunden. Diese dienen dem Transfer der theoretisch erworbenen fachlichen und methodischen Kenntnisse in die Praxis und unterteilen sich in 267 UE literaturpädagogisches Handeln und 133 UE literaturpädagogisches Planen.
Im Rahmen der Weiterbildung wird häufig von Unterrichtseinheiten (UE) gesprochen. Beim Bundesverband Leseförderung entspricht eine UE 45 Minuten.
Nachweisbare Vorkenntnisse aus Berufs-, Studien- und Weiterbildungsabschlüssen können nach Entscheidung des Qualitätsbeirates um maximal 32 UE reduziert werden.
Der Antrag kann formlos zusammen mit den relevanten Zeugnissen und Dokumenten per E-Mail an weiterbildung@bundesverband-lesefoerderung.de gestellt werden.
Praxiserfahrung (Praxisstunden) vor Beginn der Weiterbildung wird nicht anerkannt.
Besuchte Seminare (online oder Präsenz) werden über die Excel-Datei Weiterbildungsnachweis_Excel dokumentiert. Die Datei ist vorformatiert und kann direkt zur Erfassung der besuchten Seminare verwendet werden. Sie ermöglicht den Überblick über bereits besuchte Seminare und abgedeckte Weiterbildungsmodule.
Parallel zum tabellarischen Nachweis müssen alle Teilnahmebestätigungen der jeweiligen Institutionen aufbewahrt werden.
Der Weiterbildungsnachweis kann unter Service / Dokumente / Downloads zur Weiterbildung heruntergeladen werden.
Nach erfolgreich bestandenem Kolloquium wird ein Zertifikat ausgestellt und persönlich überreicht, als digitales Dokument oder per Post zugestellt.
Es berechtigt zum Führen der beruflichen Zusatzbezeichnung Lese- und Literaturpädagogin bzw. Lese- und Literaturpädagoge (BVL).