Selbstständig in der Lese- und Literaturpädagogik
Tipps und Hinweise für den Start
Der Schritt in die Selbstständigkeit bringt neben der eigentlichen lese- und literaturpädagogischen Arbeit viele organisatorische, steuerliche und versicherungsrechtliche Fragen mit sich.
Diese Übersicht bietet eine erste Orientierung und macht auf Themen aufmerksam, die beim Start in die Selbstständigkeit wichtig sein können.
Bitte beachten:
Die Übersicht dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellt keine individuelle Steuer-, Rechts-, Versicherungs- oder Finanzberatung dar. Tätigkeiten, persönliche Voraussetzungen und Vertragskonstellationen können sehr unterschiedlich sein. Bei steuerlichen, rechtlichen und versicherungsrechtlichen Fragen empfiehlt sich deshalb eine individuelle Klärung mit den jeweils zuständigen Stellen bzw. eine fachkundige Beratung.
1. Steuern
a) Steuernummer und freiberufliche Tätigkeit
Wer eine selbstständige freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss diese beim zuständigen Finanzamt steuerlich anmelden. Dafür ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vorgesehen. Im Rahmen der steuerlichen Erfassung wird auch die Steuernummer für die selbstständige Tätigkeit beantragt.
Zu den freiberuflichen Tätgkeiten zählen nach § 18 EStG unter anderem selbstständig ausgeübte unterrichtende und erzieherische Tätgkeiten. Tätgkeiten in der Lese- und Literaturpädagogik können daher als freiberufliche Tätgkeit eingeordnet werden.
Entscheidend ist jedoch immer die konkret ausgeübte TäPgkeit. Die steuerliche Einordnung sollte deshalb mit dem zuständigen Finanzamt bzw. einer Steuerberatung geklärt werden.
b) Einkommensteuer und Betriebsausgaben
Steuerliche Fragen hängen stark von der persönlichen Situation und der konkreten Tätigkeit ab. Gerade zum Start in die Selbstständigkeit empfiehlt es sich deshalb, eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.
Für die Einkommensteuer ist grundsätzlich der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit relevant. Bei vielen Freiberufler:innen wird dieser über eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelt.
Betrieblich veranlasste Ausgaben können als Betriebsausgaben berücksichtigt werden und den Gewinn mindern:
Dazu können gehören:
• Fachliteratur und Arbeitsmaterialien
• Fort- und Weiterbildungen
• Fahrt- und Reisekosten
• Büromaterial und Technik
• Website und Werbung
• beruflich erforderliche Versicherungen
• berufliche Mitgliedschaften
c) Umsatzsteuer – Kleinunternehmerregelung
Für selbstständige TäPgkeiten gelten unterschiedliche umsatzsteuerliche Regelungen. Eine Möglichkeit ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.
Sie kann bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. In diesem Fall wird auf den eigenen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
d) Umsatzsteuerfreie Bildungs- und Unterrichtsleistungen
Unabhängig von der Kleinunternehmerregelung können bestimmte Bildungs- und Unterrichtsleistungen von der Umsatzsteuer befreit sein.
Für die Lese- und Literaturpädagogik kann insbesondere § 4 Nr. 21 UStG relevant sein. Die Regelung umfasst unter bestimmten Voraussetzungen Bildungs- und Unterrichtsleistungen und ausdrücklich auch bestimmte Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrkräfte an öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen.
Nicht jedes pädagogische Angebot ist jedoch automatisch umsatzsteuerfrei. Entscheidend sind die konkrete Leistung und die Voraussetzungen des jeweiligen Auftrags.
Gerade bei Tätigkeiten für unterschiedliche Auftraggeber – z. B. Schulen, Kitas, Bibliotheken, Volkshochschulen oder andere Bildungseinrichtungen – empfiehlt sich deshalb eine steuerliche Prüfung, welche Leistungen umsatzsteuerpflichtig und welche gegebenenfalls umsatzsteuerbefreit sind.
e) Buchhaltung und Belege
Eine einfache und verlässliche Struktur für die Buchhaltung erleichtert den Alltag.
Einnahmen und Ausgaben sollten regelmäßig erfasst und Rechnungen, Belege und Verträge sorgfältig und geordnet aufbewahrt werden. Auch Fahrt- und Reisekosten sowie andere betriebliche Ausgaben sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
2. Honorare und Aufträge
a) Das eigene Honorar kalkulieren
Eine professionelle lese- und literaturpädagogische Tätigkeit besteht aus deutlich mehr als der Zeit, die ein Kurs, Seminar oder Workshop tatsächlich dauert.
Bei der Kalkulation sollten berücksichtigt werden:
• Vorbereitung und Nachbereitung
• Entwicklung von Konzepten und Materialien
• Kommunikation mit Auftraggebern
• Akquise und Verwaltung
• Fahrt- und Reisezeiten
• Arbeitsmaterialien
• Fort- und Weiterbildungen
• Versicherungen
• Kranken- und Altersvorsorge
• gegebenenfalls gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge
• Urlaub, Krankheit und Zeiten ohne Aufträge
b) Honorarempfehlung des Bundesverbandes Leseförderung
Als Orientierung empfiehlt der Bundesverband Leseförderung für qualifizierte lese- und literaturpädagogische Tätigkeiten ein Honorar von 100 € pro Unterrichtseinheit (UE = 45 Minuten). Diese Empfehlung versteht sich als Orientierungswert und nicht als verbindliche Honorarvorgabe.
Aufträge und Rahmenbedingungen können sehr unterschiedlich sein. Insbesondere bei einzelnen längerfristigen oder regelmäßig stattfindenden Aufträgen kann bei der Honorargestaltung Flexibilität erforderlich sein.
Wichtig ist eine Kalkulation, die berücksichtigt, dass aus dem Honorar neben der eigentlichen Arbeitszeit auch die mit der Selbstständigkeit verbundenen Kosten und nicht vergüteten Zeiten finanziert werden müssen.
c) Aufträge und Vereinbarungen
Auch bei einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit ist es hilfreich, die wichtigsten Rahmenbedingungen vor Beginn eines Auftrags schriftlich festzuhalten.
Dazu können gehören:
• Inhalt und Umfang des Auftrags
• vereinbartes Honorar
• Vor- und Nachbereitungszeiten
• Fahrt- und Reisekosten
• Materialkosten
• Zahlungsbedingungen
• Absage- und Ausfallregelungen
• gegebenenfalls Nutzungsrechte an selbst entwickelten Materialien
Bei längerfristigen Tätigkeiten kann es außerdem sinnvoll sein, prüfen zu lassen, ob die konkrete Ausgestaltung tatsächlich einer selbstständigen Tätigkeit entspricht.
d) Rücklagen und finanzielle Planung
Bei der finanziellen Planung sollte berücksichPgt werden, dass aus den Honorareinnahmen unter anderem Steuern, Krankenversicherung, Rentenversicherungsbeiträge, weitere Versicherungen und Altersvorsorge finanziert werden müssen.
Auch Urlaub, Krankheit, Fortbildungen sowie Zeiten mit weniger oder keinen Aufträgen sollten bei der Kalkulation berücksichtigt werden.
Es ist deshalb sinnvoll, von Anfang an finanzielle Rücklagen einzuplanen.
3. Rechnungen
a) Was gehört auf eine Rechnung?
Wer selbstständig arbeitet, stellt für die erbrachten Leistungen Rechnungen.
Welche Pflichtangaben erforderlich sind, hängt auch von der jeweiligen steuerlichen Situation ab.
Zu den üblichen Angaben gehören:
• vollständiger Name und Anschrift der leistenden Person
• Name und Anschrift des Auftraggebers
• Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
• Rechnungsdatum
• Rechnungsnummer
• Art und Umfang der erbrachten Leistung
• Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Leistung
• Honorar bzw. Rechnungsbetrag
• gegebenenfalls die erforderlichen Angaben zur Umsatzsteuerbefreiung
Für Kleinunternehmer:innen gelten teilweise vereinfachte Anforderungen an Rechnungen.
b) E-Rechnungen
Seit 2025 gelten neue Regelungen für elektronische Rechnungen. Eine E-Rechnung ist dabei nicht einfach eine per E-Mail versandte PDF-Datei, sondern eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das elektronisch weiterverarbeitet werden kann.
Für Kleinunternehmer:innen besteht keine Verpflichtung, E-Rechnungen auszustellen. Sie müssen jedoch grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Dafür genügt üblicherweise ein E-Mail-Posfach.
Für andere Selbstständige gelten abhängig von der jeweiligen Situaton unterschiedliche Regelungen und Übergangsfristen.
Bei Schulen, Kommunen und anderen öffentlichen Aujraggebern können zusätzliche Vorgaben für die Rechnungsstellung gelten. Deshalb empfiehlt es sich, bereits bei der Aufragsvergabe zu klären, in welcher Form die Rechnung eingereicht werden soll.
4. Sozialversicherung und Altersvorsorge
a) Kranken- und Pflegeversicherung
Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit sollte der eigenen Krankenkasse mitgeteilt werden.
Insbesondere bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit sollte geklärt werden, wie die Tätigkeit von der Krankenkasse eingeordnet wird und welche Auswirkungen Einkommen und Umfang der Tätigkeit auf die Beiträge haben können.
Bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit empfiehlt es sich, frühzeitig die Möglichkeiten und Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung zu klären.
b) Künstlersozialkasse (KSK)
Eine Tätigkeit in der Lese- und Literaturpädagogik führt nicht automatisch zu einer Versicherung über die Künstlersozialkasse (KSK).
Die Künstlersozialversicherung richtet sich an selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen und kann auch bestimmte Lehrtätigkeiten in diesen Bereichen erfassen. Entscheidend ist daher nicht allein die Berufsbezeichnung, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Bei einer zusätzlichen publizistischen, schriftstellerischen oder künstlerischen Tätigkeit kann individuell geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Versicherung über die KSK erfüllt sind.
c) Gesetzliche Rentenversicherung
Ein Punkt, der beim Start in die Selbstständigkeit leicht übersehen wird, ist die gesetzliche Rentenversicherung:
Selbstständig tätige Lehrer:innen und Erzieher:innen können nach § 2 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass im Zusammenhang mit der selbstständigen TäPgkeit regelmäßig keine versicherungspflichtgen Arbeitnehmer:innen beschäjigt werden.
Der Begriff „Lehrer“ wird dabei weit ausgelegt. Auch selbstständige Dozent:innen, Kursleitungen und andere Personen, die Wissen, Können oder Fertigkeiten vermitteln, können darunterfallen.
Für die Beurteilung ist deshalb nicht allein entscheidend, ob ein Angebot als „Unterricht“, „Workshop“, „Leseförderung“, „Projekt“ oder anders bezeichnet wird. Entscheidend ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
Empfehlung:
Eine möglichst frühzeitige Klärung mit der Deutschen Rentenversicherung ist sinnvoll, um festzustellen, ob für die jeweilige selbstständige Tätigkeit eine Versicherungspflicht besteht. Besteht Versicherungspflicht, sind auch die entsprechenden Meldepflichten zu beachten. Mögliche Rentenversicherungsbeiträge können so von Anfang an in die finanzielle Planung und Honorarkalkulation einbezogen werden.
d) Weitere Altersvorsorge
Unabhängig von einer möglichen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht lohnt es sich, die eigene Altersvorsorge mitzudenken. Welche Form einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge sinnvoll ist, hängt von der persönlichen und finanziellen Situation ab. Eine unabhängige Beratung kann bei der Entscheidung unterstützen.
5. Berufshaftpflichtversicherung
Bei einer selbstständigen pädagogischen Tätigkeit sollte geprüft werden, welche beruflichen Risiken abgesichert werden sollten.
Es gibt Berufshaftpflichtversicherungen, deren Versicherungsschutz auf pädagogische, lehrende oder beratende Tätigkeiten zugeschnitten ist. Wichtig ist ein Versicherungsschutz, der die tatsächlichen Tätigkeitsfelder abdeckt.
Je nach Tätigkeit ist z. B. relevant, ob Personen- und Sachschäden im Rahmen von Kursen, Workshops, Seminaren und Veranstaltungen oder bei der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen abgesichert sind.
Schlüssel, Transponder und Zugangskarten
In der lese- und literaturpädagogischen Arbeit werden oft Schlüssel, Transponder oder Zugangskarten für Schulen, Kitas, Bibliotheken oder andere Einrichtungen überlassen.
Der Verlust kann erhebliche Kosten verursachen.
Beim Abschluss einer Versicherung sollte deshalb geprüft werden, ob der Verlust fremder, beruflich überlassener Schlüssel, Transponder und Zugangskarten im Versicherungsschutz enthalten ist und welche Versicherungssumme dafür gilt.
Eine Beratung zur Auswahl einer Versicherung kann sinnvoll sein. Dabei sollte möglichst genau beschrieben werden, wo und in welcher Form die Tätigkeit ausgeübt wird.
6. Datenschutz
Wer im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit personenbezogene Daten verarbeitet, sollte sich mit den Anforderungen des Datenschutzes beschäftigen.
Das kann beispielsweise Kontaktdaten von Teilnehmenden oder Eltern, Anmeldelisten, E-Mail-Verteiler, Fotos oder Dokumentationen betreffen.
Gerade bei Angeboten mit Kindern und Jugendlichen sollte darauf geachtet werden, welche Daten tatsächlich benötigt werden und wie diese sicher verarbeitet und aufbewahrt werden.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Für die Lese- und Literaturpädagogik ist das Urheberrecht im Arbeitsalltag besonders relevant.
Bücher, Texte, Illustrationen, Bilder und andere urheberrechtlich geschützte Materialien dürfen nicht automatisch beliebig kopiert, digital weitergegeben oder veröffentlicht werden.
Auch bei selbst entwickelten Konzepten, Arbeitsblättern und Materialien lohnt es sich, darauf zu achten, welche Nutzungsrechte Auftraggeber erhalten.
8. Sichtbarkeit und Akquise
Zur Selbstständigkeit gehört auch, die eigenen Angebote sichtbar zu machen.
Eine eigene Website, eine professionelle E-Mail-Adresse, ein aussagekräftiges Kurzprofil und gut beschriebene Angebote können die Akquise unterstützen.
Bei einer eigenen Website sollten unter anderem die Anforderungen an Impressum und Datenschutz berücksichtigt werden.
Schlusshinweis
Der Start in die Selbstständigkeit bringt viele Fragen mit sich – und nicht alles muss auf einmal geklärt werden. Hilfreich ist es, die wichtigsten Themen frühzeitig im Blick zu haben und dort fachkundige Unterstützung zu nutzen, wo eine individuelle Einschätzung notwendig ist.
Diese Übersicht soll als erster Wegweiser dienen und dabei helfen, die für die eigene Tätigkeit wichtigen Fragen zu erkennen.
Alle Angaben dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine individuelle Steuer-, Rechts-, Versicherungs- oder Finanzberatung dar.
Trotz sorgfältiger Zusammenstellung kann keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder die Übertragbarkeit auf den jeweiligen Einzelfall übernommen werden.